Ratgeber für Arbeitgeber · Dienstwagen laden
Seit 2026 zählt nur noch die gemessene Kilowattstunde.
Die Monatspauschalen für das Laden des Dienstwagens zu Hause gibt es seit dem 01.01.2026 nicht mehr (BMF-Schreiben vom 11.11.2025). Steuerfrei erstattet wird, was ein eigener Zähler misst, zum Tarif des Mitarbeiters oder zur Strompreispauschale von 34 ct je kWh. Der Nachweis ist Pflicht, ein Deckel existiert nicht. Hier steht, was gilt und wie der Nachweis ohne neue Wallbox gelingt.
Kostenlos und unverbindlich. Antwort in der Regel am selben Werktag.
Die Regel
Was das Finanzamt verlangt.
- Gemessene Menge. Die geladene Strommenge ist „mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginternen) Stromzählers“ nachzuweisen (BMF 11.11.2025, Rn. 27). Für die Steuer muss der Zähler nicht geeicht sein; für den Unternehmer mit eigenem Firmenwagen bestätigt das BMF-Schreiben vom 21.07.2026 ausdrücklich: „Dieser Zähler muss nicht eichrechtskonform sein.“
- Preis. Fester Vertragspreis einschließlich anteiligem Grundpreis; bei dynamischem Tarif der Monatsdurchschnitt. Eigener PV-Strom mindert die Erstattung nicht (Rn. 28–29). Alternativ die Strompreispauschale, 2026: 34 ct/kWh, einheitlich für das ganze Jahr (Rn. 30). Wer statt mit dem Monatsdurchschnitt mit Viertelstundenwerten und häufigeren Tarifwechseln abrechnet, braucht nach Auffassung der Eichbehörden einen Zähler, der zusätzlich die nationalen Anforderungen erfüllt (siehe Eichrecht).
- Kein Deckel. Die oft zitierten „3.000 kWh“ und „1.020 €“ sind nur das Rechenbeispiel in Rn. 30 des BMF-Schreibens, keine Obergrenze.
- Eichrecht. Wer dem Mitarbeiter je Kilowattstunde erstattet, braucht nach Auffassung der Eichbehörden Messwerte eines konformitätsbewerteten oder geeichten Zählers (§ 33 MessEG). Für das Laden zu Hause genügt ein fest angeschlossener Zähler, der nur das Fahrzeug misst, über den der Strom von nur einem Vertragspartner bezogen wird und der richtig verwendet wird; eine eichrechtskonforme Ladestation ist dann nicht nötig. Gerechnet werden darf nur mit Differenzen von Messwerten desselben Zählers. Bei einem festen Preis je kWh mit längerer Laufzeit genügt ein MID-Zähler mit gültiger Eichfrist; wird nach Viertelstundenwerten mit häufigeren Tarifwechseln abgerechnet, muss der Zähler zusätzlich die nationalen Anforderungen erfüllen (AGME-Infoblatt vom 09.01.2026). Zähler im Ladekabel sind unzulässig.
Der Nachweis
Was in der Lohnakte liegen muss.
- Je Fahrzeug und Monat: geladene kWh, Zählerstände mit Zeitpunkt, angesetzter Preis oder Pauschale, Erstattungsbetrag.
- Kein Eigenbeleg. Den Strompreis darf der Mitarbeiter nicht per Eigenbeleg nachweisen (BMF-Schreiben Rn. 28); die Lademenge muss aus einem Zähler stammen (Rn. 27).
- Für die Buchhaltung: Beleg als PDF und Export für DATEV, damit Lohnbüro und Steuerberater nichts abtippen.
Der Weg
Vorhandene Wallbox behalten, Zähler davor, Beleg aus dem Cockpit.
Viele Wallboxen aus der KfW-Förderzeit haben keinen eichrechtskonformen Zähler; die KfW verlangte keinen. Sie müssen nicht getauscht werden: Ein MID-Zähler in der Unterverteilung vor der Box misst nur das Fahrzeug, MessNode Edge liest ihn aus, und das Cockpit erstellt den Nachweis.
- Elektrofachbetrieb setzt den MID-Zähler vor die vorhandene Wallbox (rund 50–100 € Material plus Einbau). Nichts anderes hängt hinter diesem Zähler.
- Edge liest den Zähler und, wo möglich, die Wallbox selbst: Ladevorgänge mit Zeit, Menge und Solaranteil.
- Das Cockpit rechnet ab: je Fahrzeug und Monat der Beleg als PDF und der Export für DATEV; Tarif oder Pauschale hinterlegt der Arbeitgeber einmal.
- Mehrere Fahrzeuge, mehrere Standorte: alle in einer Übersicht. Laden mehrere Fahrzeuge an derselben Ladestelle, kostet jedes weitere nach unserer Preisempfehlung 6 € netto im Monat. Jede andere Ladestelle, etwa die Wohnung eines Mitarbeiters, ist eine eigene Anlage mit eigenem Zähler und Gerät: 14,90 € netto im Monat, ein Fahrzeug inklusive.
Die Nachrüstung ist gebaut und wird mit der ersten Anlage in Betrieb genommen. Ob die per Schnittstelle ausgelesenen Werte dem Eichrecht genügen oder die Anzeige des Zählers maßgeblich bleibt, ist zwischen Finanzverwaltung und Eichbehörden noch nicht abschließend geklärt (Stand 09/2026); wir halten den Zählerstand deshalb mit fest.
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber uns fragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
Reicht der Zähler in der Wallbox?
Für die Steuer ja, wenn er nur das Fahrzeug misst. Für die Erstattung je Kilowattstunde verlangen die Eichbehörden einen konformitätsbewerteten oder gültig geeichten Zähler. Viele Wallboxen aus der KfW-Förderzeit haben keinen eichrechtskonformen Zähler; die KfW verlangte keinen. Dann hilft der externe MID-Zähler.
Was ist mit dem Solarstrom vom eigenen Dach?
Er mindert die Erstattung nicht (BMF Rn. 29). Das Cockpit weist den Solaranteil trotzdem aus, weil Mitarbeiter und Arbeitgeber ihn sehen wollen.
Kann ich die Pauschale von 34 ct nehmen?
Ja, einheitlich für das ganze Kalenderjahr (BMF Rn. 30). Den gemessenen Verbrauch brauchen Sie trotzdem; nur der Preis wird pauschaliert.
Wie lange sind Zähler geeicht?
Elektronische Stromzähler acht Jahre ab Kennzeichnungsjahr (MessEV Anlage 7). Zähler aus Wallboxen von 2018 laufen Ende 2026 ab; das Cockpit meldet die Frist, sobald sie hinterlegt ist.
Quellen
Woher die Angaben stammen.
Stand 16.10.2026. Gesetze ändern sich; wir prüfen diese Seite bei jeder Änderung und nennen das Datum.
- BMF-Schreiben vom 11.11.2025, IV C 5 - S 2334/00087/014/013 (Aufladen von Elektrofahrzeugen, selbst getragene Stromkosten)
- BMF-Schreiben vom 21.07.2026 (betriebliches Kfz, Stromkosten des Unternehmers)
- Infoblatt der Eichbehörden (AGME) vom 09.01.2026: Rückerstattung von Ladestrom zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- § 33 MessEG, § 60 MessEG (Bußgeld bis 50.000 €), MessEV Anlage 7 Nr. 6.3 (Eichfrist acht Jahre)
Jede Kilowattstunde belegt, keine neue Wallbox nötig.
Schreiben Sie uns, wie viele Dienstwagen zu Hause laden und welche Wallboxen dort hängen. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, was nachzurüsten ist und was der Nachweis kostet. Antwort in der Regel am selben Werktag.
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- Michael Eberhardt