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Ratgeber für Vermieter · § 60b GModG

Heizungsprüfung bis 30.09.2027: Pflicht ab sechs Wohnungen.

Wassergeführte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten müssen geprüft und optimiert werden: Anlagen von vor Oktober 2009 bis zum 30.09.2027, jüngere innerhalb eines Jahres nach dem 15. Betriebsjahr (§ 60b Abs. 1 GModG). Die Prüfung macht eine fachkundige Person, in der Regel Ihr Heizungsbauer. Mit laufenden Messdaten bereitet Ihr Heizungsbauer einen großen Teil aus der Ferne vor und belegt die Wirkung; die Inaugenscheinnahme vor Ort bleibt.

Kostenlos und unverbindlich. Antwort in der Regel am selben Werktag.

30.09.2027Frist für Heizungen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden
15 + 1 Jahrejüngere Anlagen: Prüfung innerhalb eines Jahres nach dem 15. Betriebsjahr; Anlagen von 2010 und 2011 sind jetzt an der Reihe
ab 6Wohnungen oder Nutzungseinheiten im Gebäude; Wärmepumpen ab Einbau 2024 prüfen Sie nach § 60a

Die Pflicht

Wen § 60b trifft.

  • Gebäude ab sechs Einheiten mit wassergeführter Heizung, etwa Gas-, Öl- oder Pelletkessel. Wärmepumpen, die nach dem 30.09.2009 eingebaut wurden, sind ausgenommen (§ 60b Abs. 1 Satz 1).
  • Zwei Fristen. Einbau vor dem 01.10.2009: Prüfung und Optimierung bis zum Ablauf des 30.09.2027. Einbau danach: innerhalb eines Jahres, nachdem die Anlage 15 Jahre alt geworden ist (§ 60b Abs. 1).
  • Fachkundige Person. Die Prüfung macht eine fachkundige Person nach § 60a Abs. 3 und 4, also Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Energieberater (§ 60b Abs. 3).
  • Ausnahmen nur bei standardisierter Gebäudeautomation nach § 56, bei Wärmepumpen mit Betriebsprüfung nach § 60a und, wenn die Gesamtwirkung gleichwertig ist, bei vertraglich vereinbarter Energieeffizienz, etwa einem Energieleistungsvertrag, oder bei Anlagen, die ein Versorger oder Netzbetreiber mit Effizienzüberwachung betreibt (§ 60b Abs. 7). Ein Monitoring-Vertrag befreit also nur, wenn er ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz oder eine Effizienzverbesserung vertraglich vereinbart und insgesamt gleichwertig wirkt; Nachweis ist der Vertrag (Abs. 8). Sonst macht er die Prüfung einfacher und belegbar.

Was geprüft wird

Vier Punkte, ein Protokoll.

  1. Einstellungen der Wärmeerzeugung: Heizkurve, Vorlauftemperaturen, Nachtabsenkung, Regelparameter.
  2. Umwälzpumpe: effizient und richtig eingestellt?
  3. Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen.
  4. Absenkung der Vorlauftemperatur: welche Maßnahmen möglich sind.

Die Optimierung umfasst nach § 60b Abs. 2 unter anderem Heizkurve, Nachtabsenkung und Pumpeneinstellung, ohne Gesundheit und Bausubstanz zu gefährden. Das Ergebnis gehört dokumentiert; Mieter können es verlangen.

Der Weg

Prüfung aus den Daten statt aus dem Bauch.

Mit dem MessNode Cockpit sieht Ihr Heizungsbauer Vorlauf, Rücklauf, Laufzeiten und Takten der Anlage über Wochen. Die vier Prüfpunkte beantwortet er aus dem Verlauf, nicht aus einer Momentaufnahme, und sieht nach der Optimierung, ob sie gewirkt hat.

  1. Anschließen. MessNode Edge im Heizungskeller liest Kessel oder Regler aus; welche Hersteller, steht in der offenen Liste.
  2. Beobachten. Zwei bis vier Wochen Verlauf: Heizkurve, Spreizung, Taktung, Pumpenlaufzeit.
  3. Prüfen und optimieren. Der Fachbetrieb stellt aus dem Büro ein und dokumentiert; vor Ort nur, was vor Ort sein muss (Inaugenscheinnahme, Dämmung, Pumpe).
  4. Nachweisen. Verlauf vor und nach der Optimierung als Beleg für Eigentümer und Mieter. Ein fertiges Prüfprotokoll nach § 60b ist in Entwicklung; bis dahin liefert das Cockpit die Daten, das Protokoll schreibt der Fachbetrieb.

Häufige Fragen

Was Vermieter uns fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

Unsere Anlage ist von 2012. Wann sind wir dran?

15 Jahre nach Einbau, also 2027, plus ein Jahr: bis 2028. Anlagen von 2010 und 2011 sind 2026 und 2027 fällig.

Wir haben eine Wärmepumpe.

Wärmepumpen ab Einbau 2024 prüfen Sie nach § 60a (Betriebsprüfung nach der ersten vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme). Das Cockpit liefert dafür die Betriebsdaten aus der Ferne. Wärmepumpen, die nach dem 30.09.2009 eingebaut wurden, nimmt § 60b aus (Abs. 1 Satz 1). Ältere Wärmepumpen klären wir im Einzelfall.

Reicht ein Monitoring-Vertrag als Ersatz für die Prüfung?

Nur, wenn er ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz oder eine Energieeffizienzverbesserung vertraglich vereinbart, etwa als Energieleistungsvertrag, und insgesamt gleichwertig wirkt (§ 60b Abs. 7 Satz 2 Nr. 1); den Vertrag legen Sie als Nachweis vor (Abs. 8). Die übrigen Ausnahmen gelten für Gebäudeautomation nach § 56 (Nichtwohngebäude über 70 kW), Wärmepumpen mit Betriebsprüfung nach § 60a und Versorger. Ein reiner Monitoring-Vertrag ersetzt die Prüfung nicht; er macht sie schneller und belegbar.

Was passiert, wenn wir die Frist versäumen?

Wer die Prüfung vorsätzlich oder leichtfertig versäumt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld beträgt bis zu 5.000 € (§ 108 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 Nr. 3 GModG). Mieter können verlangen, dass Sie ihnen Ergebnis und Optimierungsnachweis vorlegen; nötige Optimierungen sind binnen eines Jahres umzusetzen (§ 60b Abs. 5).

Quellen

Woher die Angaben stammen.

Stand 16.10.2026. Gesetze ändern sich; wir prüfen diese Seite bei jeder Änderung und nennen das Datum.

Die Frist steht. Der Weg dahin geht zum großen Teil aus dem Büro.

Schreiben Sie uns Ort, Zahl der Wohnungen und Baujahr der Heizung. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, ob § 60b greift und wie Ihr Fachbetrieb die Prüfung aus den Daten macht. Antwort in der Regel am selben Werktag.

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Ansprechpartner
Michael Eberhardt